Experten für Löschkonzepte und Sperr- und Aufbewahrungskonzepte Der Bundesgerichtshof urteilte erstmalig auf Basis der DSGVO zum Thema “Recht auf Vergessenwerden” Beitrags-Autor:UP-Privacy Beitrag veröffentlicht:3. August 2020 Beitrags-Kategorie:blog beitrag Der Bundesgerichtshof urteilte erstmalig auf Basis der DSGVO zum Thema “Recht auf Vergessenwerden” Mehr dazu hier Das könnte dir auch gefallen Ganz aktuell: Wegweisendes Urteil des EuGH zur Drittlandsübermittlung von Daten 20. Juli 2020 Neue FAQ des LFD Niedersachsen zum Thema Auftragsverarbeitungsvertrag 13. Juli 2020 Linksammlung zur Corona-Warn-App des RKI, inkl. Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden 3. Juli 2020