Experten für Löschkonzepte und Sperr- und Aufbewahrungskonzepte Der Bundesgerichtshof urteilte erstmalig auf Basis der DSGVO zum Thema “Recht auf Vergessenwerden” Beitrags-Autor:UP-Privacy Beitrag veröffentlicht:3. August 2020 Beitrags-Kategorie:blog beitrag Der Bundesgerichtshof urteilte erstmalig auf Basis der DSGVO zum Thema “Recht auf Vergessenwerden” Mehr dazu hier Das könnte dir auch gefallen Wirtschaftsministerium legt Entwurf zum “TTDSG” vor. 6. August 2020 Frische Informationen des LDI-NRW zum in der letzten Woche ergangenen EuGH-Urteil 26. Juli 2020 Ganz aktuell: Wegweisendes Urteil des EuGH zur Drittlandsübermittlung von Daten 20. Juli 2020